Ehrenmitgliedschaft der FFZ
Ehemalige Mitglieder des Verein FFZ können zum Ehrenmitglied ernennt werden.
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Auszug aus den Statuten des Verein FFZ; Artikel 20: Personen, die sich dienstlich oder vereinlich um die FFZ ganz besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag der Präsidenten- und Offiziersversammlung von der Generalversammlung zu Ehrenmitglieder ernannt werden; Mitglieder allerdings erst bei Rücktritt vom aktiven Dienst.
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